Gift - Cocktails und andere leckerein!
Was Otto-Normal-Verbraucher nicht über Grenzwerte wissen muss.
Aber sollte. Da es ja eine so genante Rückstands-Höchstmengen-Verordnung gibt sind wir der Meinung alles an Obst und Gemüse auf unseren Märkten bedenkenlos konsumieren zu dürfen. Ich will hier keine genaueren wert und alles was es an Pestizid im Einzelnen gibt vortragen. Kann jeder Google´ n. In Deutschland sind rund 250 Stoffe zugelassen, Krebs erregende und erbgutverändernde Stoffe haben keine Chance. Jedenfalls in Deutschland! Aber wie kann es angehen das im rahmen, “ freies Recht auf Warenverkehr“, pestizidbelastete Tomaten aus Spanien legal im Handel gelangen. Das gilt auch für andere Obst und Gemüsesorten sowie Länder. Auf diesen weg kommen Tonnenweise Waren aus der EU ins Land. Ein deutscher Importeur kann - um Ärger mit der Lebensmittelüberwachung zu vermeiden- eine sogenannte Allgemeinverfügung beantragen, wenn Pestizidreste weit über den in Deutschland zulässigen Grenzwerten liegen. Mit diesem Persilschein sind dann alle importierten Früchte juristisch unangreifbar. Kein wunder also das die Zahl der Allgemeinverfügungen in den letzten Jahren nach oben geschnellt sind. Die meisten übrigens aus Spanien. Also, heimisches Obst bevorzugen und wenn es nicht geht dann die Gift – Cocktails wie bei der Erdbeere, Das Kadmium und Nitrat beim Kopfsalat, Ethylen oder Kohlendioxid bei Tomaten, Und die Fruchtwachse bei vielen Obstsorten damit es frischer aussieht und den Schimmel verhindern soll abwaschen. Lauwarm geht der Wachs besser ab. Zum Schluss noch, es gibt in der EU rund 800 zugelassene Pestizide. :mad: Gruss an alle buesumer-krabbenstube knorhan |
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Glaubst Du das, was Du da schreibst wirklich ???
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hallo richy,
dein erstaunen wundert und stört mich keinesfals. wenn du interiesiert bist wirst du alles im internet nachschlagen können. Bundenamt für verbraucher beispielweise. aber wenn du meinen titel aufmnerksam liest dann weist du das ich gerade mit solchen reaktionen gerechnet habe. wichtig aber ist nur dein interesse. mit kulinarischen grüssen knorhan |
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lieber richy, lieber knorhan, ich bin froh, dass du knorhan dieses thema mal erwähnst! ja richy so ist es leider und daher sollte man genau aufpassen was man isst und wo man kauft. ein blick zu www.foodwatch.de wird dir die augen öffnen. ich finde es eine veritable wettbewerbsverzerrung die seit so vielen jahren im bereich landwirtschaft vor sich geht. nicht nur, dass wir den einheimischen zucker,... so stark subventionieren, dass schwellenländer keine chance mehr haben halbwegs rentabel anzubieten, nein wir messen landwirtschaftliche produkte mit zweierlei mass und immer auf kosten der konsumenten, sowie auf kosten der einheimischen bauern. obst ist eben nicht obst und mal wieder meine schokolade ins spiel zu bringen: kakao ist eines der am stärksten mit pestiziden und anderen giftstoffen verseuchtes lebensmittel, aber keiner denkt dran. deshalb ja auch immer mein aufruf gute schokolade und nicht massenprodukte zu kaufen. dies lässt sich wunderbar auf obst, gemüse, fleisch, fisch,.... übertragen. je massenhafter ein produkt produziert wird, desto intensiver zumeist der einsatz von chemischen, technischen, ... hilfsmitteln.
ich wundere mich immer über die gedankenlosigkeit mancher konsumenten. wie denken viele wird ein schweinekotlett so billig angeboten werden, wenn nicht grundlegend an er schraube der "gewinnung" gedreht wird. man unterstellt bauern pauschal, dass sie immer schon zu hohe preise anboten, statt sich zu fragen, warum ein stück fleisch mittlerweile billiger ist als viele gemüse der gleichen gewichtsklasse. etikettenschwindel da und dort. wieviel wasser ein so aufgezogenes schwein hat, im vergleich zu einem natürlicher aufgezogenen ist recht leicht anhand einr pfanne festzustellen. beide kotletts in eine pfanne legen und erhitzen, welches wird wohl schrumpfen?... der kunde kaufte also auch einen gutteil wasser, hormone, damit das tier schneller wächst, antibiotika,.... beim natürlicheren schwein sollte die rechnung anders aussehen. leider gibtes kaum mehr wirklich natürlich aufgezogene schweine. in kärnten versuche ich immer wieder freilaufende schweine zu erstehen, aber die werden nur für den eigenbedarf gehalten, warum wohl?! leider lässt sich die liste ewig weiterführen und so hoffe ich, dass man beim einkauf immer mehr nachdenkt warum was so ist wie es ist und wie es mal war und wie es mal sein wird. liebe grüsse: bbw |
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Hallo liebe Forumianer,
es gibt natürlich gesetzlich geregelte Höchstwerte, nicht berücksichtigt wird dabei aber die Mehrfachbelastung. Übrigens müssen wir nicht mit dem Finger nach Spanien (zB) zeigen, ich kann mich noch gut an die Schlagzeilen aus dem Sommer 2008 erinnern: "Heimische Erdbeeren stärker belastet wie spanische". Trotzdem kulinarische Grüße, wir werden das schon aushalten :blink: Taillevent |
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Da ich selbst im Obst- und Gemüsegrosshandel und dabei v.a. im Import tätig bin, weiss ich sogar sehr gut wovon ich spreche !!!
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Zitat:
es freut mich, wieder einmal von dir zu hören. Teile uns doch deinen Wissensstand mit. Vermutlich bist du mit den Pestizid-über-dem-Grenzwert-Tomaten-aus-Spanien :confused: nicht einverstanden? Ich habe die Stelle, auf die sich knorhan vermutlich bezieht, aus der Website des Bundesamtes für Verbraucherschutz kopiert: Allgemeinverfügungen nach §54 LFGB (ehemals § 47a LMBG) In der EU gilt der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Das bedeutet, dass alle Lebensmittel, die den deutschen Vorschriften nicht entsprechen, sich aber in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft rechtmäßig im Verkehr befinden, auch in Deutschland und andere Mitgliedstaaten eingeführt werden dürfen. Im § 54 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 LFGB wird diese Regelung jedoch eingeschränkt. Produkte, die den deutschen Rechtsvorschriften nicht entsprechen, sind nur dann verkehrsfähig, wenn hierfür eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen worden ist. Solche Allgemeinverfügungen müssen beim BVL beantragt werden. Das BVL prüft dann gemeinsam mit anderen Behörden, ob gesundheitliche Einwände gegen das Produkt bestehen und kann dem Antrag stattgeben oder ihn zurückweisen. Eine einmal erlassene Allgemeinverfügung gilt auch für gleichartige Produkte, die sich bereits in EU-Mitgliedstaaten im Verkehr befinden. Weitere Einführer können sich daher auf bereits erlassene Allgemeinverfügungen berufen und ihre Produkte unter den in der Allgemeinverfügung genannten Auflagen nach Deutschland einführen. Kulinarische Grüße Taillevent |
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Zitat:
wir wollen nicht an dein wissenstand zweifeln lieber richy aber gerade du mit deine berufliche ausrichtung solltes den kopf nicht in den sand stecken. wenn du noch andere quellen zu diesen thema beitragen kannst würde es uns bestimmt interesieren. gruß an alle knorhan. |
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Wer steckt hier den Kopf in den Sand? Tatsache ist, dass speziell meine Firma Mitglied im Untersuchungsring/Bayern ist, und wir mehrmals im Monat verschiedenste Produkte untersuchen lassen, seit mehreren Jahren ohne jegliche Beanstandung. Einer unserer Hauptlieferanten, der Produkte aus der ganzen Welt vertreibt, lässt ALLES untersuchen, bevor es in die Läden kommt.
Dies alles hat natürlich seinen Preis, und mancher sollte sich fragen, ob eine griechische Gurke vom Discounter für 0,19 gesund bzw. nachhaltig produziert sein kann ??? Ich möchte allerdings auch in unserer Branche schwarze Schafe nicht ausschliessen, denn 100%ige Sicherheit gibt es nirgends. Allerdings die einseitige Schreibe von z.B. Ökotest, die einen namhaften Discounter schlecht schreiben, bei Abnahme von 100.000 Zeitschriften aber wieder leben lassen, tue ich mir nicht mehr an. Weiteres Beispiel: Die Redakteure von MonaLisa (ZDF) haben bei uns einen Film unter anderem über BIO-Produkte gedreht, wobei wir klar zeigen wollten, dass es auch anders gesund und sicher geht. Im Beitrag wurde die Realität völlig verfälscht dargestellt, mit dem Resümee: Am besten nur BIO kaufen !!! ?????????????????????????????????????????????????? ???????????????????????? Grüsse richy |
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Womit du doch eben unseren beitrag bestätigst, keiner streitet ab das es auch anders geht, hier wurde aber auf einen unhaltbaren zustand aufmerksam gemacht wo es einen rechtsfreien raum giebt und das ist nicht im sinne des verbrauchers. Du hast natürlich rech mit deinen einwand man solte nicht immer auf den pfennig pardon cent schauen aber gerade da giebst du uns ja recht mit der vermutung das eben wegen der Allgemeinverfügung lebensmittel in nicht einwandfreien zustand zu uns kommt.
mit freundlichen gruss knorhan |
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