Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 06.08.2012, 18:14   #3
knorhan
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von knorhan
 
Registrierungsdatum: 02.11.2007
Beiträge: 939
AW: Süße Phoca vitulina!

So wird aber zurzeit darüber Diskutiert ob man die Seehunde unter Naturschutz stellt. Viele sind der Ansicht das die Natur sich selber regelt. Das geht aber nur wenn wir uns rausgehalten hätten, haben wir aber nicht. Siehe Wildschweine, sollen dezimiert werden aber man riecht sie nur, sieht sie aber nicht immer. Und so haben sie in Dithmarschen und auch andere Regionen in ihrer Population enorm zugenommen.

Zitat: Bea aus dem Nordseeforum.
Seehunde dürfen in Deutschland (und wohl auch in den übrigen Nordsee-Anliegerstaaten) nicht gejagt werden. Sie unterliegen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen zwar dem Jagdrecht, haben aber ganzjährig Schonzeit, was de facto einem Jagdverbot gleich kommt. Diese Regelung besteht schon seit Jahrzehnten und vermutlich hätte niemand je darüber nachgedacht oder diskutiert, wenn nicht ein pensionierter dänischer Biologe als Privatmann die Forderung nach Freigabe der Seehundjagd vorgebracht hätte.

Nach dieser umstrittenen Forderung hat sich jetzt auch der Deutsche Tierschutzbund zu Wort gemeldet. Er will Seehunde unter Naturschutz stellen lassen.



Zitat:



Der Deutsche Tierschutzbund will Seehunde unter Naturschutz stellen lassen, um sie dem Zuständigkeitsbereich der Jäger zu entziehen.

"Seehunde dürfen nicht länger im Jagdrecht gelistet werden", forderte Vereinspräsident Thomas Schröder in der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Zum Beispiel in Schleswig-Holstein und Niedersachsen unterliegen die Tiere dem Jagdrecht, haben aber ganzjährig Schonzeit.


Quelle: http://www.shz.de/nachrichten/schles...entziehen.html


Seehunde unter Naturschutz zu stellen wäre vielleicht eine gute Idee. Aber eine Frage geht mir da durch den Kopf: Nach der bestehenden rechtlichen Regelung kümmern sich die amtlichen Seehundjäger um verlassen aufgefundene junge Seehunde (Heuler). Allein die Seehundjäger dürfen entscheiden, ob ein Heuler in die Seehundaufzuchtstation zum Aufpäppeln gebracht wird mit dem Ziel, ihn sobald als möglich wieder auszuwildern, oder ob das Tier für einen Transport zu schwach oder krank ist und keinerlei Überlebenschance hat. Wer übernimmt diese verantwortliche Aufgabe, wenn Seehunde unter Naturschutz stehen und folglich nicht mehr zum Zuständigkeitsbereich der Seehundjäger gehören?

Gruß

Bea
Habe mir erlaubt aus dem Nordseeforum den Bericht von Bea zu kopieren.
Gruß knorhan
__________________
info@smoked-fish.de
knorhan ist offline   Mit Zitat antworten