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Alt 09.02.2009, 13:39   #1
knorhan
Erfahrener Benutzer
 
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Registrierungsdatum: 02.11.2007
Beiträge: 939
Gift - Cocktails und andere leckerein!

Was Otto-Normal-Verbraucher nicht über Grenzwerte wissen muss.
Aber sollte.

Da es ja eine so genante Rückstands-Höchstmengen-Verordnung gibt sind wir der Meinung alles an Obst und Gemüse auf unseren Märkten bedenkenlos konsumieren zu dürfen.
Ich will hier keine genaueren wert und alles was es an Pestizid im Einzelnen gibt vortragen. Kann jeder Google´ n.
In Deutschland sind rund 250 Stoffe zugelassen, Krebs erregende und erbgutverändernde Stoffe haben keine Chance. Jedenfalls in Deutschland!
Aber wie kann es angehen das im rahmen, “ freies Recht auf Warenverkehr“, pestizidbelastete Tomaten aus Spanien legal im Handel gelangen. Das gilt auch für andere Obst und Gemüsesorten sowie Länder.
Auf diesen weg kommen Tonnenweise Waren aus der EU ins Land.
Ein deutscher Importeur kann - um Ärger mit der Lebensmittelüberwachung zu vermeiden- eine sogenannte Allgemeinverfügung beantragen, wenn Pestizidreste weit über den in Deutschland zulässigen Grenzwerten liegen. Mit diesem Persilschein sind dann alle importierten Früchte juristisch unangreifbar. Kein wunder also das die Zahl der Allgemeinverfügungen in den letzten Jahren nach oben geschnellt sind. Die meisten übrigens aus Spanien.
Also, heimisches Obst bevorzugen und wenn es nicht geht dann die Gift – Cocktails wie bei der Erdbeere, Das Kadmium und Nitrat beim Kopfsalat, Ethylen oder Kohlendioxid bei Tomaten, Und die Fruchtwachse bei vielen Obstsorten damit es frischer aussieht und den Schimmel verhindern soll abwaschen. Lauwarm geht der Wachs besser ab.
Zum Schluss noch, es gibt in der EU rund 800 zugelassene Pestizide.
Gruss an alle buesumer-krabbenstube knorhan

Geändert von knorhan (10.02.2009 um 12:47 Uhr).
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